
,Ein Kind braucht beide Elternteile – auch und vor allem nach einer Scheidung bzw. Trennung. Die Besuchsbegleitung ermöglicht den Kontakt zwischen dem Kind/den Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil in entspannter, kindgerechter Atmosphäre und unter Betreuung und Beratung unserer Mitarbeiter/innen. Ein begleiteter Besuchskontakt wird entweder durch das Gericht oder dem Jugendamt angeordnet oder findet auf Wunsch eines Elternteiles, mit Zustimmung des anderen Elternteiles statt.
Besuchscafé aneli
Elisabeth Partl, Obfrau
1030 Wien, Rechte Bahngasse 34
Tel.: ++43 1 890 28 05
Mail: office@aneli
Öffnungszeit
Büro: Di-Do 09.00 – 13.00
Besuchscafé: Mo-So 09.00 – 19.00
Bankverbindung:
Besuchscafé aneli
IBAN: AT64 12000 515 960 22323
BIC: BKAUATWW
Unsere Sprache
Besuchsbegleitung kann in folgenden Sprachen angeboten werden
- deutsch
- englisch
- französisch
- polnisch
- arabisch
- russisch
- türkisch
- bosnisch, serbisch, kroatisch
Unsere Standorte
aneli I – Besuchscafé/Zentrale
Rechte Bahngasse 34
1030 Wien
aneli II – Besuchscafé
Neulinggasse 42/7
1030 Wien