+43 1 890 28 05

,Ein Kind braucht beide Elternteile – auch und vor allem nach einer Scheidung bzw. Trennung. Die Besuchsbegleitung ermöglicht den Kontakt zwischen dem Kind/den Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil in entspannter, kindgerechter Atmosphäre und unter Betreuung und Beratung unserer Mitarbeiter/innen. Ein begleiteter Besuchskontakt wird entweder durch das Gericht oder dem Jugendamt angeordnet oder findet auf Wunsch eines Elternteiles, mit Zustimmung des anderen Elternteiles statt.

BESUCHSBEGLEITUNG
SELBSTZAHLER

BESUCHSBEGLEITUNG
WKJH

Besuchscafé aneli           

Elisabeth Partl, Obfrau

1030 Wien, Rechte Bahngasse 34
Tel.: ++43 1 890 28 05

Mail: kontakt@aneli

Öffnungszeit 

Büro:                  Di-Do   09.00 – 13.00

Besuchscafé:   Mo-So   09.00 – 19.00

Bankverbindung:
Besuchscafé aneli
IBAN:  AT64 12000 515 960 22323
BIC:     BKAUATWW

Unsere Sprache

Besuchsbegleitung kann in folgenden Sprachen angeboten werden

  • deutsch
  • englisch
  • französisch
  • polnisch
  • arabisch
  • russisch
  • türkisch
  • bosnisch, serbisch, kroatisch

Unser Standort

aneli – Besuchscafé/Zentrale
Rechte Bahngasse 34
1030 Wien