Besuchsbegleitung für Selbstzahler
Für besuchende Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze für geförderte Besuchskontakte liegt, deren Förderstunden ausgeschöpft, bzw. der Förderzeitraum vorbei ist.
Voraussetzungen
- Beschluss bzw. Protokoll des Gerichts
- Vereinbarung der Eltern
- Empfehlung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe
- Unterfertigung der Grundlagen und Rahmenbedingungen im BC aneli
Dauer und Altersgrenze
Eine Besuchsbegleitung kann maximal für 2 Stunden/Woche angeboten werden. Das Alter der MJ ist auch hier mit vollendetem 15. Lebensjahr begrenzt.
Kosten der Besuchsbegleitung: € 66,– / Stunde für
- Gespräche mit den Eltern
- Erstkontakt MJ
- Besuchskontakt
- Übergabezeit bei Besuchskontakt/versetztes Kommen und Gehen jeweils 15 Minuten = 1/2 h
- Übergabe zu unbegleitetem Kontakt jeweils 30 Minute / Übergabe
Die Kosten für den Erstkontakt, Besuchskontakt und die Übergabezeit sind vom besuchenden Elternteil zu bezahlen. Die Kosten von Erst-, Zwischen- bzw. Abschlussgesprächen sind von jenem Elternteil zu bezahlen der sie in Anspruch nimmt. Eine anderslautende Vereinbarung kann von den Eltern vereinbart, bzw. vom Gericht angeordnet werden.
Kaution: € 132,– Für die Erstellung eines Berichtes an das Gericht. bzw. für nicht rechtzeitig abgesagte Termine. Der Bericht wird nach Aufforderung durch das Gericht, bei besonderen Vorkommnissen oder Abbruch/Abschluss der Besuchsbegleitung erstellt und kostet € 132,–. Die Kaution ist vor Beginn der Besuchsbegleitung zu hinterlegen und bei Inanspruchnahme aufzufüllen. Nicht in Anspruch genommene Kaution wird innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss zurückbezahlt.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Bankomatzahlung
- Vorauszahlung mittels Banküberweisung
Grundsätze + Rahmenbedingungen 2021
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