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Kontaktbegleitung für Selbstzahler

Für kontaktberechtigte Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze  liegt, deren Förderstunden ausgeschöpft, bzw. der Förderzeitraum vorbei ist.

Voraussetzungen

        • Beschluss bzw. Protokoll des Gerichts
        • Vereinbarung der Eltern
        • Empfehlung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe
        • Unterfertigung der Grundlagen und Rahmenbedingungen

Dauer und Altersgrenze

Eine Kontaktbegleitung kann maximal für 2 Stunden/Woche angeboten werden. Das Alter der MJ ist auch hier mit vollendetem 15. Lebensjahr begrenzt.

Kosten: € 66,– / Stunde für

      • Gespräche
      • Erstkontakt MJ
      • Kontaktbegleitung
      • Übergabezeit zum begleiteten Kontakt/versetztes Kommen und Gehen jeweils 15 Minuten = 1/2 h
      • Übergabe zum unbegleitetem Kontakt jeweils  30 Minute /  Übergabe

Die Kosten für den Erstkontakt, der Kontaktbegleitung und die Übergabezeit sind vom kontaktberechtigten Elternteil zu bezahlen. Die Kosten von Erst-, Zwischen- bzw. Abschlussgesprächen sind von jenem Elternteil zu bezahlen der sie in Anspruch nimmt. Eine anderslautende Vereinbarung kann von den Eltern vereinbart, bzw. vom Gericht angeordnet werden.

Kaution: € 132,–

Für die Erstellung eines Berichtes an das Gericht. bzw. für nicht rechtzeitig abgesagte Termine. Der Bericht wird nach Aufforderung durch das Gericht, bei besonderen Vorkommnissen oder beim Abbruch/Abschluss der Kontaktbegleitung erstellt und kostet € 132,–.  Die Kaution ist vor Beginn der Zusammenarbeit zu hinterlegen und bei Inanspruchnahme aufzufüllen. Nicht in Anspruch genommene Kaution wird innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss zurückbezahlt.

Zahlungsmöglichkeiten

      • Barzahlung
      • Bankomatzahlung
      • Vorauszahlung mittels Banküberweisung