Beschreibung
Basierend auf dem § 187 a steht jedem Elternteil das Recht auf persönlichen Kontakt zu seinem Kind zu, ebenfalls hat das Kind das Recht auf persönlichen, seinen Bedürfnissen entsprechenden Kontakt zum nicht in der Familie lebenden Elternteil. Im § 111 AußStrG wird festgelegt, dass, wenn es das Wohl des Kindes verlangt, eine geeignete und dazu bereite Person oder Stelle zur Unterstützung bei der Ausübung der Betreuung oder des Kontaktes herangezogen werden kann. In diesem Modul werden die rechtlichen Grundlagen einerseits und deren Umsetzung im begleiteten Kontakt andererseits besprochen. Weiters welche Rechte und Pflichten sich sowohl für die Eltern als auch die Begleiter:innen ergeben. |
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