Gemäß § 1a(3) Wiener Kindergartengesetz und § 1c (2) Wiener Tagesbetreuungsgesetz und muss für jede Kinderbetreuungseinrichtung ein Kinderschutzkonzept erstellt werden. Dieses Konzept muss transparent darlegen, wie die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden. Weiters muss in jeder Einrichtung bis Ende 2023 mindestens ein/e Kinderschutzbeauftragt/e bestellt werden. Diese Person muss eine diesbezügliche Grundausbildung von 10 UE (im ersten Jahr) und eine jährliche Fortbildung von 4 UE aufweisen.
Inhalt der Grundausbildung:
- Die Rechte des Kindes
- Risikoanalyse
- Verhaltenskodex
- Krisenleitfaden zum Umgang mit Beschwerden und Verdachtsfällen
- Plan zur Umsetzung und Implementierung.
Verfügbare Termine für die Grundausbildung (Wunschtermin bitte bei der Bestellung angeben):
- 07. Oktober 2023 Freie Plätze: 11 Sa 09:00-18:30
- 25. November 2023 Freie Plätze: 14 Sa 09:00-18:30
- 13. April 2024 Freie Plätze: 14 Sa 09:00-18:30