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Jede Kinderbetreuungseinrichtung muss ab 2023 in einem Kinderschutzkonzept transparent darlegen, wie die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden. Weiters muss jede Einrichtung eine/n Kinderschutzbeauftragte/n benennen. Diese Person muss eine Fortbildung über 10 UE vorweisen.

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